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Referendariat

Explikation

Mit dem Referendariat oder Vorbereitungsdienst wird die zweite Phase der Lehramtsausbildung bezeichnet. Es umfasst die schulpraktische Ausbildung, die eine Referendarin oder ein Referendar nach dem Studium durchläuft. Der Begriff Referendariat wird allerdings auch für den Vorbereitungsdienst in anderen Berufen bezeichnet, vor allem nach dem Jurastudium. Genauer heißt es daher Lehramtsreferendariat analog zum Rechtsreferendariat. (deutsches-schulportal.de, 30.09.21)

Grammatik

Substantiv (Neutrum)

Beispiele

Das Lehramtsstudium unterscheidet sich durch die Struktur des Studiums, der Schulpraktika und durch den Vorbereitungsdienst (Referendariat) von den üblichen Abläufen in einem Bachelor- oder Masterstudiengang. (Uni-Kassel, 30.09.21)

In jedem Fall schließt sich das Referendariat an, das von derzeit noch 24 auf 18 Monate verkürzt werden soll. (Die Zeit, 04.03.2013, Nr. 09)