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Lesetext

Hier finden Sie den Lesetext zum jeweiligen Thema. Die Texte wurden nach wissenschaftssprachlichen Standards verfasst, die darin verwendeten Literatur- oder Internetquellen finden Sie im Literaturverzeichnis. Wenn Sie Übungen zu den Lesetexten bearbeiten möchten, klicken Sie bei dem jeweiligen Thema das Leseverstehen an.

Abschlüsse und Studiengänge

Das Studium an deutschen Hochschulen wurde im Laufe des sogenannten Bologna-Prozesses reformiert und alte Studienabschlüsse wie der Magister oder das Diplom wurden durch neue ersetzt. Das Ziel der Reform war u.a. eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse auf internationaler Ebene. So wurde ein einheitliches zweistufiges Studienabschlusssystem der Bachelor- und Masterstudiengänge geschaffen. Die beiden Abschlüsse sind akademische Grade und werden je nach Bereich des Studienfaches unterschiedlich bezeichnet: z.B. Bachelor/Master of Arts (B.A./M.A.) in den Geistes- und Kulturwissenschaften, Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.) in den Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften oder Bachelor/Master of Engineering (B.Eng./M.Eng.) in den Ingenieurwissenschaften.

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss, d. h. man kann direkt danach ins Berufsleben starten. Die Regelstudienzeit beträgt je nach Studienfach vier bis sechs Semester. Nach dem Bachelorabschluss kann ein zweiter berufsqualifizierender Masterabschluss angestrebt werden. Dabei wird das Fachwissen aus dem Grundstudium (Bachelor) erweitert und vertieft. Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang beträgt zwei bis vier Semester. Sowohl beim Bachelor- als auch beim Masterstudium wird nach einem europaweit gültigen Punktesystem (European Credit Transfer System, kurz ECTS) gearbeitet. „Abhängig von den im Bachelor erworbenen Creditpoints (180 bis 240) muss der Master mindestens so viele Punkte bringen (60 bis 120), dass Bachelor und Master zusammen auf 300 oder mehr kommen." (https://www.studis-online.de/Studiengaenge/Master/, Zugriff 12.08.2020)

Nicht alle Fächer können in Deutschland im Bachelor- bzw. Mastersystem studiert werden. Für die Fächer Human-, Zahn- und Tiermedizin, Rechtswissenschaft1, Pharmazie und Lebensmittelchemie sowie das Studium einiger Lehrämter2 sind offizielle staatliche Prüfungen vorgesehen. Die Prüfungen werden nicht an der Hochschule, sondern vor einem staatlichen Ausschuss abgelegt. Der Grund für diese staatliche Kontrolle liegt in der Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards bei den betroffenen Berufen. Nach dem Bestehen des ersten Staatsexamens folgt eine praxisnahe Phase (Referendariat oder praktisches Jahr genannt). Diese praktische Ausbildungsphase endet mit dem zweiten Staatsexamen. Erst mit dem zweiten Staatsexamen erreicht man seinen berufsqualifizierenden Abschluss, mit dem man Berufen wie Arzt/Ärztin, Lehrer:in, Anwalt/Anwältin oder Richter:in nachgehen kann (vgl. https://www.studis-online.de/StudInfo/studienabschluesse.php#stex, Zugriff 12.08.2020). Für den internationalen Arbeitsmarkt sollte die Anerkennung eines deutschen Staatsexamens für das jeweilige Land zunächst geklärt werden. Neben den genannten Abschlüssen gibt es an einigen Fachhochschulen noch das Diplom, einige künstlerische oder theologische Studiengänge sehen ihre eigenen Abschlussprüfungen vor.

Fast alle Universitäten und einige Fachhochschulen3 verfügen zudem über das Promotionsrecht, d.h. man kann dort nach dem entsprechenden Abschluss einen Doktorgrad erwerben. Eine der Voraussetzungen für eine Promotion überhaupt ist eine gute Abschlussnote im vorhergehenden Master-, Diplom- oder Staatsexamen-Studium. Die meisten Promotionsordnungen verlangen als Mindestmaßstab die Note „gut", also 2,4 oder besser. Das Ziel einer Promotion ist das Gewinnen neuer Erkenntnisse und das Vorantreiben der Forschung in einem bestimmten Bereich. Während des Promotionsstudiums wird eine komplexe wissenschaftliche Forschungsarbeit (Dissertation oder Doktorarbeit genannt) verfasst, die von einem Universitätsprofessor (Doktorvater) oder einer Universitätsprofessorin (Doktormutter) begleitet wird. Eine Promotion dauert je nach Fachgebiet zwei bis fünf Jahre.


  1. Seit 2003 wird das erste Examen im Fach Rechtswissenschaft regulär an der Hochschule abgelegt, das zweite Examen dagegen ist ein Staatsexamen. 

  2. Lehramtsausbildung ist in den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt. Viele Lehramtsstudiengänge sind bereits modularisiert, einige schließen noch mit einem Staatsexamen ab. Weitere Informationen unter: Lehrämter - Lehramtsausbildung in den Bundesländern - studienwahl.de, Zugriff 10.12.2020. 

  3. An einigen Fachhochschulen besteht die Möglichkeit einer kooperativen Promotion -- in Kooperation mit einer benachbarten Universität. Einige forschungsstarke Fachbereiche der Fachhochschulen in Hessen wie Hochschule Fulda oder Hochschule RheinMain verfügen zudem über ein eigenes Promotionsrecht (weitere Informationen unter https://haw-hessen.de/promotionen.html, Zugriff 12.08.2020).