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Lesetext

Hier finden Sie den Lesetext zum jeweiligen Thema. Die Texte wurden nach wissenschaftssprachlichen Standards verfasst, die darin verwendeten Literatur- oder Internetquellen finden Sie im Literaturverzeichnis. Wenn Sie Übungen zu den Lesetexten bearbeiten möchten, klicken Sie bei dem jeweiligen Thema das Leseverstehen an.

Hochschulfinanzierung

Ca. 60% der Hochschulen in Deutschland werden vom Staat und von den Bundesländern finanziert und befinden sich somit in staatlicher Trägerschaft. An solchen Hochschulen mit staatlicher Grundfinanzierung werden in der Regel keine Studiengebühren erhoben. Die Bundesländer dürfen aber selbst entscheiden, ob Studiengebühren erhoben werden oder nicht. Daher gibt es einige Ausnahmefälle wie z.B. Studiengebühren für ein Zweitstudium, ein berufsbegleitendes Studium oder auch für Studierende aus Nicht-EU-Staaten sowie Langzeitstudierende (vgl. https://www.unicum.de/de/studentenleben/geld-finanzen/studiengebuehren, Zugriff 11.08.2020). In Baden-Württemberg müssen Studierende aus so genannten Drittstaaten Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester zahlen.

Bundesland Erststudium Zweitstudium berufsbegleitendes Studium Studierende aus Nicht-EU-Staaten Langzeit-studierende
Baden-Württemberg - 650 € optional 1.500 € -
Bayern - - 2.000 € - -
Berlin - - - - -
Brandenburg - - - - -
Bremen - - - - 500 €1
Hamburg - - - - -
Hessen - - - - -
Mecklenburg-Vorpommern - - - - -
Niedersachsen - - - - 500 €2
Nordrhein-Westfalen - - - - -
Rheinland-Pfalz - 650 € - - -
Saarland - - - - optional 400 €3
Sachsen - optional 350 € optional optional4 500 €6
Sachsen-Anhalt - 500 € 800 - 1.300 € - 500 €6
Schleswig-Holstein - - - - -
Thüringen - - - - 500 €6

Tabelle 2: Studiengebühren in einzelnen Bundesländern.

Abgesehen von Studiengebühren werden an jeder Hochschule Verwaltungsbeiträge erhoben, die sogenannten Semesterbeiträge. Der Semesterbeitrag wird bei der Einschreibung und anschließend bei der Rückmeldung für jedes Semester von allen Studierenden aufs Neue entrichtet. Er setzt sich in der Regel aus einem Sozialbeitrag (für das Studierendenwerk), dem Beitrag für die Studierendenvertretung (AStA), möglichen Verwaltungskosten und dem Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel der Region zusammen. Die Höhe des Semesterbeitrags variiert von Hochschule zu Hochschule und liegt zwischen 100 und 350 Euro (vgl. https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/ausbildungs-und-lebenshaltungskosten/, Zugriff 12.08.2020).

Neben den staatlichen Schulen gibt es in Deutschland 1175 private Hochschulen, die staatlich anerkannt sind. 19 davon sind Universitäten, die meisten (91) sind Fachhochschulen wie z. B. die Frankfurt School of Finance & Management oder die Rheinische Fachhochschule Köln (www.hochschulkompass.de). Da Privathochschulen als private Einrichtungen betrieben werden, fallen hier regelmäßig Studiengebühren an. Durchschnittlich müssen Studierende 520 € pro Monat für ein Bachelorstudium an einer privaten Hochschule aufbringen (vgl. https://www.bachelor-studium.net/studieren-private-hochschule, Zugriff 18.08.20).

Ca. 10 Prozent der Hochschulen (39)6 befindet sich in kirchlicher Trägerschaft der evangelischen oder katholischen Kirche. Sie sind staatlich anerkannt und haben meistens einen fachlichen Schwerpunkt wie z.B. Theologie, Philosophie, Sozialwesen, Pädagogik oder Kirchenmusik (https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/die-richtige-hochschule/, Zugriff 12.08.2020).

Bei der Wahl einer privaten oder kirchlichen Hochschule ist es wichtig, für die Anerkennung des Abschlusses auf dem internationalen Arbeitsmarkt darauf zu achten, dass die Hochschule staatlich anerkannt ist (vgl. ebd.).


  1. Ab dem 15. Semester 

  2. Ab dem 6. Semester nach Überschreitung der Regelstudienzeit 

  3. Bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester 

  4. „Für Studenten, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind, können die Hochschulen in den in Absatz 2 genannten Studiengängen Gebühren erheben, wenn sie für diesen Personenkreis ein Stipendienprogramm anbieten." (§ 12 (3) SächsHSFG) Bisher erhebt nur HMT Leipzig 1.800 € pro Semester. 

  5. WiSe 2018/2019, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Tabellen/privatehochschulen-hochschularten.html

  6. Hochschulrektorenkonferenz: Hochschulen in Zahlen 2019, .