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Lesetext

Hier finden Sie den Lesetext zum jeweiligen Thema. Die Texte wurden nach wissenschaftssprachlichen Standards verfasst, die darin verwendeten Literatur- oder Internetquellen finden Sie im Literaturverzeichnis. Wenn Sie Übungen zu den Lesetexten bearbeiten möchten, klicken Sie bei dem jeweiligen Thema das Leseverstehen an.

Hochschulzugang und Hochschulzulassung

Die Zugangsvoraussetzungen an deutschen Schulen sind je nach Herkunft und Stand der Ausbildung der Bewerbenden unterschiedlich geregelt. Um in Deutschland an einer Universität studieren zu können, braucht man als deutscher Staatsbürger und deutsche Staatsbürgerin oder Bildungsinländer und Bildungsinländerin die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Mit einer fachgebundenen Hochschulreife (Fachabitur) kann man nur bestimmte Fächer, die im Abschlusszeugnis vorgemerkt sind, an allen Hochschultypen studieren. Mit einer Fachhochschulreife kann man ein Studium an einer Fachhochschule und an einigen staatlichen Universitäten in Hessen und Niedersachsen beginnen (vgl. https://www.studis-online.de/StudInfo/hochschulzugangsberechtigung.php, Zugriff 12.08.2020). Um mit einem ausländischen Schulabschluss studieren zu können, muss man je nach Herkunftsland neben der Hochschulzugangsberechtigung noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Für Schulabsolvent:innen aus EU-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist das heimische Zeugnis für den Hochschulzugang auch in Deutschland auseichend. Bei Bewerber:innen von außerhalb der EU wird zunächst überprüft, ob ihr Schulabschluss mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist. Dies kann vorab bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) über die Datenbank anabin1 unter der Rubrik Schulabschlüsse mit Hochschulzugang recherchiert werden. Die Empfehlungen der ZAB informieren auch bei Nichtanerkennung des Schulabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung über zusätzliche Voraussetzungen, die dafür erfüllt werden müssen. Die Entscheidung über den Hochschulzugang von Studienbewerber:innen mit ausländischer Hochschulqualifikation liegt jedoch bei den Hochschulen (vgl. https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/allgemeines-zur-anerkennung/anerkennung-im-hochschulbereich/hochschulzugang.html, Zugriff 13.08.2020).

Seit 2003 prüft der eingetragene Verein Uni-assist internationale Studienbewerbungen für 180 Hochschulen in Deutschland. Jede der beteiligten Hochschulen legt fest, für welche Bewerber:innen-Gruppen und welche Studienangebote Uni-assist zuständig ist (vgl. https://www.uni-assist.de/faq/vorab-informieren/, Zugriff 13.08.2020).

Unabhängig vom Herkunftsland müssen alle ausländischen Studieninteressierten über ausreichende Sprachkenntnisse im Deutschen verfügen. Deutschkenntnisse lassen sich mit zwei unterschiedlichen Prüfungen nachweisen: der DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber:innen) und der TestDaF-Prüfung (Test Deutsch als Fremdsprache). Außerdem befreit das bestandene Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom, oder die bestandene telc-Prüfung Deutsch C1 Hochschule vom Nachweis durch eine der oben genannten Prüfungen.

Wenn der Schulabschluss des Heimatlandes nicht als gleichwertig anerkannt wird, muss man in der Regel eine Feststellungsprüfung bestehen. Diese Prüfung wird an der Universität oder Fachhochschule intern organisiert und abgenommen und ist immer an das Studienfach gebunden. Zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung bietet sich der Besuch eines Studienkollegs an. Studienkollegs sind Bildungseinrichtungen an den Hochschulen, die fachlich und sprachlich auf das Studium in Deutschland vorbereiten. Die Vorbereitungsdauer beträgt in der Regel zwei Semester und endet mit der bereits erwähnten Feststellungsprüfung. Für alle Fachrichtungen ist Deutsch ein verpflichtendes Unterrichtsfach, daher müssen auch bei der Aufnahme ins Studienkolleg ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Wenn man bereits einige Semester im Heimatland studiert hat und sich erst dann um ein Studium in Deutschland bewirbt, entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Feststellungsprüfung. Man erhält einen direkten fachgebundenen Zugang für ein Studium an einer deutschen Hochschule in der Fachrichtung des bisherigen Studiums und benachbarter Fächer2. Natürlich müssen auch hier entsprechende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Weitere wichtige Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland sind ein Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken, ein Finanzierungsnachweis sowie eine Krankenversicherung.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie besteht deutschlandweit eine Zulassungsbeschränkung. Das bedeutet, dass es mehr Bewerber:innen als Studienplätze gibt. Hier werden die Studienplätze für deutsche Abiturient:innen zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung Hochschulstart (www.hochschulstart.de) vergeben. Die Bewerbung für Abiturient:innen aus EU-Staaten erfolgt direkt bei der ausgewählten Hochschule. Ausländischen Bewerber:innen aus Nicht-EU-Staaten steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung, nämlich 5 %. Sie können sich entweder direkt bei der Hochschule oder über uni-assist.de. bewerben. Praktische Erfahrungen im medizinischen Bereich erhöhen die Chancen auf einen Studienplatz in Deutschland. Häufig ist die Teilnahme an einem der Auswahlverfahren bzw. Eignungstests für medizinische Studiengänge sinnvoll. Ausländische Bewerber:innen aus EU-Staaten können am Test für medizinische Studiengänge (TMS) teilnehmen. Bewerber:innen aus Nicht-EU-Staaten können den Test für ausländische Studierende (TestAS)3 absolvieren. Bei der Bewerbung um einen Studienplatz im medizinischen Bereich wird hier das Testmodul Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften benötigt (vgl. https://medizinstudium.io/als-auslaendischer-bewerber-in-deutschland-medizin-studieren-so-gehts/). Das TestAS-Ergebnis soll zum einen wegweisend sein und die Entscheidung für einen medizinischen Beruf unterstützen und zum anderen können die durch den TestAS gesammelten Bonuspunkte mit der Abiturdurchschnittsnote verrechnet werden und so die Chance innerhalb des Auswahlverfahrens erhöhen (vgl. ebd.). An einigen Universitäten sind bestimmte Eignungstests ein Kriterium für die Zulassung, d.h. die Teilnahme daran ist obligatorisch.

Abgesehen von den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin und Pharmazie gibt es an einzelnen Hochschulen Studiengänge, die intern zulassungsbeschränkt sind. Sie werden auch als örtlich oder lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge oder als NC-Studiengänge bezeichnet. NC steht für Numerus Clausus und bedeutet geschlossene Anzahl. Der Numerus Clausus wird nach Eingang aller Bewerbungen errechnet: Wenn die Zahl der Bewerbungen die Zahl der vorhandenen Studienplätze übersteigt, werden nur die Besten zugelassen (vgl. https://www.hochschulkompass.de/studium/bewerbung-zulassung/zulassungsverfahren/oertliche-zulassungsbeschraenkung.html, Zugriff 17.08.2020). Aus den für das aktuelle Semester eingegangenen Bewerbungen wird die Durchschnittsnote für die Zulassung errechnet. D.h. die NC-Werte schwanken von Semester zu Semester, abhängig von den Noten der aktuellen Bewerber:innen. Ca. 20 % der Plätze werden dabei für besondere Gruppen reserviert, darunter sind Studienbewerber:innen aus Nicht-EU-Staaten und Zweitstudienplatzbewerber:innen sowie Härtefälle (vgl. https://www.uni-kassel.de/uni/studium/fahrplan-ins-studium/bewerbung/zulassungsbeschraenkung, Zugriff 18.08.2020).


  1. https://anabin.kmk.org/anabin.html oder über https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/

  2. Nachzuprüfen unter: https://anabin.kmk.org/anabin.html oder https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/

  3. TestAS ist ein standardisierter Studierfähigkeitstest für ausländische Studieninteressierte. Er prüft kognitive Fähigkeiten, die fürs Studium besonders wichtig sind, und gibt den Studieninteressierten Aufschluss darüber, ob sie mit Anforderungen eines Studiums an einer deutschen Hochschule zurechtkommen werden (https://www.testas.de/).