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Lesetext

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Prüfungs- und Studienleistungen

Das Erbringen von Leistungen gehört zu einem erfolgreichen Studium dazu. Welche Leistungen in welchen Modulen und dazu gehörigen Lehrveranstaltungen erbracht werden müssen und wie sie im ECTS-System bewertet werden, ist in der Studien- und Prüfungsordnung sowie im Modulhandbuch der einzelnen Studiengänge zu finden. Man unterscheidet dabei zwischen Studien- und Prüfungsleistungen. Studienleistungen werden für jede Lehrveranstaltung individuell festgelegt und zu Beginn einer Veranstaltung bekannt gegeben. Sie sind meist unbenotet, müssen also nur bestanden werden. Sie gehen nicht in die Endnote ein und können im Gegensatz zu Prüfungsleistungen beliebig oft wiederholt werden. Wenn in einem Modul nur Studienleistungen zu erbringen sind, bleibt das Modul unbenotet. Studienleistungen variieren je nach Hochschule, Studiengang und Fach: aktive Teilnahme, Essay, Fallanalyse, Gestaltung einer Seminarsitzung, Gruppenreferat, Klausur, Lernposter, Lernvideo, Lerntagebuch, Portfolio, Praktikum, Präsentation, Projektbericht, Protokoll, Recherche, Referat oder Übungsaufgabe.

Während Studienleistungen semesterbegleitend erbracht werden, werden Prüfungsleistungen an festgelegten Terminen, häufig in der vorlesungsfreien Zeit abgelegt. Die meisten Module werden mit einer benoteten Prüfungsleistung abgeschlossen. Das Ziel von Prüfungsleistungen oder Prüfungen ist die Überprüfung bzw. das Abfragen von im Modul erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Diese Prüfungen können in der Regel nur zweimal wiederholt werden. Die Modulendnote geht in die Abschlussnote ein. Prüfungsleistungen können je nach Fach unterschiedliche Formen haben: Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung, Portfolio, praktische Übung, Projektarbeit, Projektbericht oder schriftliche Ausarbeitung. Im Folgenden wird ein umfassender Überblick über mögliche Studien- und Prüfungsleistungen deutscher Hochschulen gegeben.

Die Studienleistung aktive Teilnahme ist nicht fest definiert. Eine aktive und regelmäßige Teilnahme wird bescheinigt, wenn man den vorgesehenen Arbeitsaufwand einer Veranstaltung erbracht hat, d.h. man hat sich mit den Inhalten einer Lehrveranstaltung aktiv auseinandergesetzt. Einige Hochschulen legen in ihren Studien- und Prüfungsordnungen konkrete Angaben zur Präsenzpflicht und zu den zulässigen Abwesenheitszeiten fest.

Ein Essay ist eine Abhandlung zu einem wissenschaftlichen oder literarischen Thema. Er ist die einzige studentische Textsorte, die subjektiv sein darf, d.h. die eigenen Erfahrungen mit dem Thema oder eigene Gedanken dürfen in einem Essay zum Ausdruck kommen (vgl. Richter/Fügert 2016: 106).

Eine Fallanalyse ist eine fachliche Analyse einer Arbeitsaufgabe. Fallanalysen enthalten in der Regel eine ganzheitliche Beschreibung der Situation, die Feststellung der Wirkfaktoren und ihrer Wechselwirkung sowie eine diagnostische Einschätzung für die zukünftige Entwicklung.

Bei der Gestaltung einer Seminarsitzung (Moderation) übernehmen Studierende die Sitzungsleitung: Sie legen thematische Schwerpunkte oder Kernaussagen fest, entwickeln Aufgabenformate und Fragestellungen und reflektieren die eigene Gestaltung. Eine weitere Art der Sitzungsgestaltung in der Lehramtsausbildung ist das Lehrexperiment. Dabei wird die eigentliche Unterrichtssituation imitiert: Die zukünftige Lehrkraft vermittelt in Anwesenheit einer Hochschuldozentin oder eines Hochschuldozenten ihren Mitstudierenden, die beim Lehrexperiment die Schüler:innenrolle übernehmen, ein ausgewähltes Thema. Das Ziel dieses Experiments ist, unterschiedliche Unterrichtsmethoden auszuprobieren und das eigene Lehrverhalten kritisch zu reflektieren (vgl. Heinzel 2005: 23). Ein Lehrexperiment muss nicht die ganze Seminarsitzung ausfüllen, häufig werden kurze Unterrichtssequenzen (Micro-Teaching) durchgeführt und anschließend reflektiert.

Die Hausarbeit, auch Seminar- oder Semesterarbeit genannt, ist eine der wichtigsten Formen wissenschaftlichen Arbeitens. Die Aufgabe dieser Prüfungsleistung besteht darin, eine selbst gewählte oder eine von Dozierenden vorgegebene Fragestellung auf der Grundlage wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu bearbeiten und gemäß den wissenschaftlichen Konventionen in einer entsprechenden schriftlichen Form darzustellen.

Eine Klausur ist eine Prüfungsarbeit, die unter Aufsicht, nach Zeitvorgabe und mit begrenzten Hilfsmitteln geschrieben wird. Sie bezieht sich auf die Inhalte einer bestimmten Lehrveranstaltung und wird meist in der letzten Sitzung oder in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben.

Ein Lernposter ist eine visuelle Darstellung eines bestimmten Themas. Die Lerninhalte werden dabei strukturiert und übersichtlich auf einem größeren Papierformat zusammengefasst. Ein wissenschaftliches Poster wird dagegen mit dem Ziel erstellt, die eigene Forschung auf Konferenzen oder Tagungen zu präsentieren. Das Poster stellt die eigene Fragestellung, einzelne Forschungsschritte und (Zwischen-)Ergebnisse der eigenen Arbeit dar und kombiniert dabei Text- und Bildelemente. Die übliche Postergröße ist hier das Format A0 (841 x 1189 mm).

Ein Erklärvideo ist ein Beispiel für eine digitale Studienleistung. Erklärvideos sind Filme oder Videos aus Eigenproduktion, in denen „erläutert wird, wie man etwas macht oder wie etwas funktioniert bzw. in denen abstrakte Konzepte und Zusammenhänge erklärt werden" (Wolf 2015: 1).

Das Lerntagebuch ist ein Tagebuch, das den Lernprozess einer einzelnen Person dokumentiert. Das Führen eines Lerntagebuches soll zum einen dem tieferen Verständnis der im Seminar bzw. Modul behandelnden Inhalte dienen und zum anderen das Bewusstsein für den eigenen Lernprozess und eigene Lernerfolge- bzw. Lernschwierigkeiten fördern (vgl. Lenzen 2005: 43-45).

Die mündliche Prüfung ist ein Fachgespräch zu einem vorher festgelegten Thema. Der genaue Ablauf einer mündlichen Prüfung hängt von dem jeweiligen Studiengang und den jeweiligen Prüfenden ab. Man unterscheidet dabei zwei Prüfungsphasen: eine Präsentationsphase, in der Studierende zum abgesprochenen Themenbereich referieren und eine Diskussionsphase, in der die/der Prüfende Fragen stellt. In der Regel sind während der mündlichen Prüfung zwei Prüfende anwesend: eine Dozentin oder ein Dozent und eine Protokollantin oder ein Protokollant. Gemeinsam legen beide Prüfenden am Ende die Note fest.

Das Portfolio dient zur Dokumentation eigener Lern- und Entwicklungsprozesse. Es hat häufig die Form einer Sammelmappe (auch in digitaler Form, E-Portfolio), in der systematisch unterschiedliche Dokumente (Arbeitsblätter, Texte, Zeichnungen und Kommentare) zusammengestellt werden, die die individuellen Bemühungen und Lernfortschritte in einem bestimmten Lernbereich dokumentieren. Außerdem soll das Portfolio zur kritischen Selbsteinschätzung und Selbstreflexion verleiten (Reflexionsportfolio).

In vielen Studienfächern sind Praktika ein fester Bestandteil des Studienplans (Pflichtpraktika). Im Durchschnitt dauern Pflichtpraktika zwei bis drei Monate, an Fachhochschulen sind ganze Praxissemester vorgeschrieben. Pflichtpraktika von bis zu drei Monaten Länge werden in der Regel nicht vergütet. Länger andauernde Praktika fallen unter den Mindestlohn. In manchen Fächern wie fremdsprachliche Philologien sind Auslandsaufenthalte vorgesehen.

Eine Präsentation ist ein Kurzvortrag im Rahmen eines Seminars. Wie bei einem Referat wird ein bestimmtes Themengebiet oder eine bestimmte Fragestellung vorbereitet und medial begleitet präsentiert.

Ein Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung der Konzeption, der Durchführung, der Vorstellung und Reflexion der Ergebnisse eines Projektes. Projektarbeiten werden im Rahmen von Projektseminaren oder Projektstudien durchgeführt. Im Gegensatz zu Projektarbeiten im schulischen Kontext, wo die Erarbeitung eines Produktes (Lernvideo, Buch, Modell) im Mittelpunkt steht, ist Projektarbeit im akademischen Bereich eine Art Forschungsarbeit mit einer konkreten Fragestellung. Projektarbeit findet in der Regel in Kleingruppen statt, die Ergebnisse werden im Plenum des Projektseminars vorgestellt und diskutiert.

Ein Seminarprotokoll ist eine sachliche und neutrale schriftliche Dokumentation des Seminarverlaufs und der Arbeitsergebnisse. Abhängig von der Zielsetzung des Protokolls kann der Schwerpunkt entweder auf dem Verlauf der Sitzung (Verlaufsprotokoll) oder auf den erarbeiteten Ergebnissen (Ergebnisprotokoll) liegen.

Die Recherche im Studienkontext bedeutet das selbstständige gezielte Herausfinden von Informationen aus bereits vorhandenen Quellen mit angemessenen wissenschaftlichen Methoden. Je nach Fach kann eine konkrete Rechercheaufgabe die Form einer Literaturrecherche, einer Internetrecherche oder Medienrecherche annehmen. Eine angemessene schriftliche Darstellung des Recherchierten ist auch ein Teil dieser Studienleistung.

Ein Referat ist ein Vortrag über ein Thema, der in einer begrenzten Zeit im Rahmen einer Veranstaltung gehalten wird. Das Ziel des Referats ist, eine Einführung in einen bestimmten Themenbereich zu geben und zur Diskussion anzuregen. Einzelreferate werden von einer Person selbstständig vorbereitet und vorgetragen. Bei Gruppenreferaten arbeiten zwei oder mehrere Personen zusammen und teilen die Aufbereitung und die Präsentation des Themas untereinander auf. Häufig werden Referate multi-medial (digitale Tafelbilder oder Präsentationen) begleitet. Zuhörende erhalten dabei eine schriftliche Unterlage -- das Handout oder das Thesenpapier -- mit einer Gliederung des Vortrags, wichtigen Thesen, Zitaten und Quellenangaben.

Eine Rezension ist eine kritische Bewertung einer fachwissenschaftlichen Veröffentlichung. Rezensionen werden hauptsächlich in den Geistes- und Sozialwissenschaften angefertigt. Eine Rezension enthält einen inhaltlichen Überblick der besprochenen Arbeit, eine Einordnung in den wissenschaftlichen Diskurs sowie eine eigene kritische Stellungnahme.

Eine Übungsaufgabe als Studienleistung ist typisch für naturwissenschaftliche Fächer. Zum Bestehen eines Moduls gehört beispielsweise neben der Prüfungsleistung Klausur die regelmäßige Lösung vorgesehener Übungsaufgaben und evtl. deren Präsentation.

In der schriftlichen Ausarbeitung eines Referats oder eines Lehrexperiments werden die Inhalte eines Vortages oder einer Unterrichtseinheit im Einklang mit den im Fach geltenden Richtlinien zur Anfertigung schriftlicher Arbeiten deskriptiv wiedergegeben. Eine Reflexion der vorangegangenen Präsentation kann, je nach Anforderung, einbezogen werden.

Die Bachelorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit am Ende des Bachelorstudiums. Sie bildet ein eigenständiges Abschlussmodul. Nach dem erfolgreichen Bestehen aller anderen Module und dem Erreichen notwendiger Leistungspunkte ist man zum Schreiben der Bachelorarbeit berechtigt. Die genauen Voraussetzungen für die Zulassung zum Bachelor-Modul sind in der entsprechenden Prüfungsordnung des Studienfaches zu finden. Das Ziel der Bachelorarbeit ist eine Fragestellung aus dem Gegenstandsbereich des Faches selbständig, nach wissenschaftlichen Standards in formaler und inhaltlicher Hinsicht innerhalb einer vorgegebenen Frist zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt je nach Fach zwischen acht Wochen und acht Monaten. Das Thema der Bachelorarbeit wird gemeinsam mit dem/der Betreuer:in ausgewählt und muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann. Der durchschnittliche Umfang einer Bachelorarbeit beträgt 40 bis 50 Seiten. Bewertet wird die Bachelorarbeit von zwei Prüfenden. Beim Nichtbestehen der Bachelorarbeit kann diese Prüfungsleistung einmal wiederholt werden. Mit dem Bestehen des Bachelormoduls wird der akademische Grad Bachelor verliehen.

An Fachhochschulen werden Bachelorarbeiten häufig in einem Unternehmen geschrieben. In einigen Fächern wie Ingenieurwissenschaften, Natur- und Wirtschaftswissenschaften ist dies auch an der Universitäten möglich (vgl. https://www.uniturm.de/magazin/organisation/bachelorarbeit-im-unternehmen-oder-an-der-hochschule-schreiben-1718). Die dabei gewonnene Praxiserfahrung und die geknüpften Praxiskontakte können zukünftige Karrierechancen steigern.

Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit am Ende eines Masterstudiengangs. Sie bildet ein eigenständiges Abschlussmodul. Wie in der Bachelorarbeit soll auch in der Masterarbeit eine fachrelevante Fragestellung unter fachgerechter Anwendung wissenschaftlicher Methoden und im Einklang mit im Fach geltenden Konventionen selbstständig bearbeitet werden. Im Unterschied zur Bachelorarbeit ist das Hauptziel der Masterarbeit neue Erkenntnisse zu gewinnen und so zu der aktuellen Forschung im Fachgebiet beizutragen. Der Umfang einer Masterarbeit ist dementsprechend größer und beträgt durchschnittlich 60 bis 80 Seiten. Die Bearbeitungsfrist beträgt hier durchschnittlich vier bis sechs Monate. Bewertet werden Masterarbeiten von zwei Prüfenden, wobei die Erstgutachter:innen in der Regel die Arbeit betreuen und bewerten und die Zweitgutachter:innen ein Zweitgutachten verfasst. Zum Bestehen des Mastermoduls gehört in einigen Studiengängen das Ablegen einer mündlichen Masterprüfung. In dieser Prüfung wird die verfasste Masterarbeit verteidigt, d.h. die daraus resultierenden Forschungsergebnisse werden einer Prüfungskommission vorgestellt und anschließend diskutiert. Nach dem Bestehen des Mastermoduls wird der akademische Mastergrad verliehen.

Bachelor- und Masterprüfungen werden innerhalb der Hochschulen vor einem Hochschulgremium abgelegt. In den Fächern Medizin, Tiermedizin, Jura, Pharmazie, zum Teil in Lebensmittelchemie und den Lehramtsstudiengängen sind dagegen die sogenannten Staatsexamina bzw. Staatsprüfungen vorgesehen. Die Abschlussprüfung wird von einer staatlichen Behörde abgenommen. Die Ausbildung in diesen Berufen wird zwecks Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards staatlich überwacht. Beispielsweise wird in den Lehramtsstudiengängen einiger Bundesländer das Hochschulstudium mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Danach folgen das Referendariat und im Anschluss die zweite Staatsprüfung, die zur Lehrtätigkeit an der Schule befähigt.